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Einer der wichtigsten Gedanken hinter der DSGVO lautet, dass wir, wenn wir uns für Dienste oder Newsletter anmelden, über die Daten, die die Anbieter über uns sammeln und verarbeiten, verständlich aufgeklärt werden. Die Idee hinter dem Gesetz ist, dass wir nicht nur erfahren, sondern vor allem verstehen, welche unserer Daten erfasst und verarbeitet werden — und der Verarbeitung gegebenenfalls widersprechen können. Die Tatsache, dass netzpolitik.org noch mal aufschreiben muss, wie man sich zum Beispiel gegen Leseaktivitätsverfolgung in Newslettern wehren kann, deutet darauf hin, dass die DSGVO-konforme Aufklärung der Anbieter noch viel Verbesserungspotenzial hat.
Wer einmal selbst einen der gängigen Anbieter von Newsletter-Dienstleistern (CleverReach, MailChimp, Mailjet, etc.) benutzt hat, weiß, wie detailliert diese Dienste nicht nur über Öffnungsraten von E-Mails Buch führen, sondern diese Daten auch jedem einzelnen Abonnenten zuordnen können. Noch gruseliger: Man kann als Newsletter-Anbieter nicht nur sehen, wer welchen Newsletter geöffnet hat, sondern in der Regel auch wer, wann und wo welchen Link angeklickt hat. Wenn auf diese aufdringliche Datenerfassung überhaupt in Datenschutzerklärungen hingewiesen wird, hört sich das relativ harmlos an:
Hierzu erfassen wir sowohl die Öffnungen der E-Mail als auch die internen Klicks.
Die Realität wirkt weniger harmlos: die Newsletter-Dienstleister horten in ihren Datenbergen persönlichen Profile mit jahrelangen Lese- und Klickgewohnheiten — aufgeschlüsselt nach E-Mail-Adressen.
Während man sich noch einigermaßen dagegen wehren kann, dass Anbieter Erfassen, ob man eine Newsletter-Mail geöffnet hat (siehe hier), kann man sich gegen die Klick-Erfassung kaum wehren. Die Anbieter versenden in der Regel jede einzelne E-Mail personalisiert, das heißt, egal ob ich einen Link im Tagesspiegel Checkpoint oder im täglichen „piqd – deine piqs des Tages“-Newsletter anklicke, die Dienstleister des Tagesspiegel (agnitas.de) oder von piqd (Mailchimp), können jeden meiner Klicks (mitsamt meinem ungefähren Aufenthaltsort) in den jeweiligen Newslettern speichern und nachvollziehbar meiner persönlichen E-Mail-Adresse zuordnen.
Manche Newsletter-Dienstleister bieten auch einen Opt-out — oder gesonderten Opt-in — aus dieser maximalinvasiven, personenbezogenem Nachverfolgung. Von meinen drei Lieblingsnewslettern (Checkpoint, piqd, Übermedien) scheint lediglich der von Übermedien (Mailchimp) auf personalisierte, trackbare Links zu verzichten.
Wenn selbst die Guten bei diesem nahezu unentrinnbarem Datensammlungswahnsinn mitmachen, darauf unzureichend oder gar nicht hinweisen, wird es höchste Zeit, mit technischen Maßnahmen auf der Konsumentenseite dagegen zu halten. So wie Werbeblocker oder Werbelocher oft als digitale Selbstverteidigung bezeichnet werden und nicht nur gegen Werbung eingesetzt werden, sondern auch gegen übergriffige und betrügerische Scripte (die von eigentlich vertrauenswürdigen Webseiten ausgeliefert werden), könnten Wegwerf-E-Mail-Adressen den Newsletter-Konsum in Ansätzen re-anonymisieren.
Ich habe große Hoffnungen auf Apples „Sign in with Apple“, bei dem auf Wunsch auch anonymisierte Wegwerf-E-Mail-Adressen generiert werden können. Mit Gmail kann man ansatzweise pseudonymisieren und diverse Anbieter von Wegwerf-E-Mail-Adressen gibt es schon lange, auch wenn die sich kaum praktisch für anonymisierte Newsletter-Abos nutzen lassen. Wer es schaffen sollte, hier einen einfach zu bedienenden Dienst auf die Beine zu stellen und ausreichend Vertrauen schaffen kann, könnte hier auf einen ähnlich großen Markt stoßen, wie vor 10 Jahren die ersten Adblocker.
Quelle: Lennart Mühlenmeier Bild: Vlad Tchompalov; ... netzpolitik.org
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Vielen Dank für den piq, das Thema nervt mich schon immer. Nicht nur weil von mir ein Profil erstellt wird, das ich nicht direkt einsehen kann (man müsste nach DGSVO die Daten anfordern können, aber nicht notwendigerweise die Auswertung), sondern hat es auch schlichte praktische Nachteile, so öffnet sich aufgrund des Trackinglinks ein piq auf z.B. YouTube wenn man ihn aus dem Newsletter öffnet etwa immer im Browser statt in der entsprechden verknüpften App. Nachdem es technisch nicht notwendig ist sollte es meiner Ansicht nach gemäß des sog "Kopplungsvervots" der DGSVO die Option geben Newsletter ohne zusätzliche Trackingmethoden zu abonnieren. Denkt mal drüber nach, piqd, 😉