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Kurator'in für: Fundstücke Klima und Wandel
Strom, Wärme und Mobilität – das sind meine Themen. Ich arbeite seit 2008 als freier Energiejournalist u.a. für die Süddeutsche Zeitung, Spiegel Online, die Neue Zürcher Zeitung, für Riffreporter sowie für einige Fachzeitschriften.
Ob das Bundesverfassungsgericht anders entschieden hätte, wenn es nicht junge Menschen gewesen wären, die die Klimaklage eingereicht hatten? Auf jeden Fall begründen die Richter ihre Erklärung mit der Generationengerechtigkeit – und verknüpfen diese mit einem Freiheitsbegriff, der eine zeitliche Dimension hat: Es gilt im politischen Handeln, nicht nur die Freiheit heute zu sichern, sondern auch die von morgen und übermorgen. Und das bedeutet für den Klimaschutz, dass es nicht verfassungsgemäß ist, das noch zur Verfügung stehende CO2-Budget schon in den nächsten Jahren zu verballern – das nämlich schränkt den künftigen Handlungsspielraum der Menschen über Gebühr ein (was letztlich doch nichts anderes ist als die alte Maxime, dass die eigene Freiheit dort endet, wo die Freiheit des Anderen beginnt).
Zeit-Redakteur Bernd Ulrich weist in einem Kommentar trotzdem darauf hin, dass die Karlsruher Richter im Kern eine Revolution des Freiheitsbegriffs vollzogen haben, ihn vom 20. ins 21. Jahrhundert gehoben haben. Er schreibt:
Freiheit ist nun nicht mehr nur etwas, das man lebt und gegen den Staat geltend machen kann, Freiheit ist nun auch etwas, das man materiell und physisch verbrauchen kann. Und nicht darf.
Nicht Klimaschutz gefährde die Freiheit – zu wenig Klimaschutz sei illiberal. Ulrich sieht in der Erklärung eine Befreiung der Freiheit. Diese wurde an den Verbrauch von Natur und an das Emittieren gekettet; vermeintliche Freiheit sei mit Zwang verbunden, den Zwang zum "Immer Mehr", oft irreversibel.
Man hat Freiheit mit Gewohnheit verwechselt, Gewohnheit mit Anspruch und Anspruch mit Recht. So verkam unter der Hand die universelle Freiheit zu einer Art fossilem Feudalismus: Sonderemissionsrechte wurden de facto in Anspruch genommen, vergeben durch das Geburtsdatum, ein Zerstörungsprivileg der Älteren auf Kosten der Jüngeren.
Ulrich schließt:
Gestern war – halleluja – ein richtig guter Tag für die Freiheit.
Wer wissen will, was die Verfassungsrichter genau erklärt haben, findet im Blog der auf Energie und Klimaschutz spezialisierten Kanzlei re Rechtsanwälte eine gute Zusammenfassung.
Quelle: Bernd Ulrich Bild: DEEPOL/plainpicture www.zeit.de
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Ich sehe noch eine weitere neue Stufe in dem Urteil: das Konzept des CO2-Budgets wird von einer wissenschaftlichen auf eine verbindliche normative Ebene gehoben. Das ist eine qualitative Änderung!
Das ist nicht so selbstverständlich, wie man in der Klima-Bubble glauben könnte. Aus dem globalen Budget ergibt sich das nationale nämlich nicht automatisch - es ist letztlich Verhandlungssache. Es gibt zwar ein spontanes Gerechtigkeitsgefühl hier, aber das ist etwas anderes.
Die Verfassungsrichter haben kein Urteil gefällt. Das mag wie juristische Spitzfindigkeit klingen, ist aber wichtig, wenn wir in der Diskussion glaubwürdig bleiben wollen. Die Richter haben eine Erklärung abgegeben. Klingt für den Laien trivial. Ist in der Sache aber essenziell.
Was ist mit der Freiheit zukünftiger Generationen, wenn es beispielsweise um die Zukunftsfähigkeit der Altersversorgung oder um die Schuldengrenze geht. Sind wir da nicht auch dabei, zukünftige Freiheit zu "verspielen"? Dazu würde ich gerne auch etwas von Herrn Ulrich und der Zeit lesen. Burkhard Geis